Ihre Verpflichtungen
Die EU-Richtlinien der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichten Hersteller und Importeure zur Übernahme der Verantwortung für ihre in Verkehr gesetzten Produkte und Verpackungen am Ende des Produktzyklus. Hersteller und Importeure sind zur kostenlosen Rücknahme und/oder zur finanziellen Unterstützung der Sammlung und Verwertung ihrer Batterien verpflichtet. In Österreich wird diese Verantwortung durch das Abfallwirtschaftsgesetz von 2002 sowie zusätzlich durch die Batterieverordnung 2008 geregelt.
Wenn Ihr Unternehmen Geräte- oder Fahrzeugbatterien erstmalig auf dem österreichischen Markt in Verkehr setzt, könnten Sie von einer Systemteilnahmepflicht betroffen sein. Für Hersteller von Industriebatterien ist die Systemteilnahme optional. Exportiert Ihr Unternehmen auch ins Ausland, könnten Sie von weiteren Verpflichtungen hinsichtlich der Rücknahme Ihrer Produkte betroffen sein.
Die Entpflichtung von Batterien ist ein komplexes Thema und eine gesetzlich korrekte Entpflichtung erfordert viel Fachwissen.
Diesen komplizierten und zeitaufwendigen Prozess vereinfachen wir für Sie und setzen so Ressourcen in Ihrem Unternehmen frei.