Ihre Verpflichtungen
Die EU-Richtlinien der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichten Hersteller und Importeure zur Übernahme der Verantwortung für ihre in Verkehr gesetzten Produkte und Verpackungen am Ende des Produktzyklus. Hersteller und Importeure sind zur kostenlosen Rücknahme und/oder zur finanziellen Unterstützung der Sammlung und Verwertung ihrer Elektrogeräte verpflichtet. In Österreich wird diese Verantwortung durch das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sowie zusätzlich durch die Elektroaltgeräte-Verordnung geregelt.
Wenn Ihr Unternehmen Elektro- oder elektronische Geräte erstmalig auf dem österreichischen Markt in Verkehr setzt, könnten Sie von einer Systemteilnahmepflicht für Haushaltsgeräte oder Dual-Use-Geräte betroffen sein. Exportiert Ihr Unternehmen auch ins Ausland, könnten weitere Verpflichtungen hinsichtlich der Rücknahme Ihrer Produkte dazukommen.
Die korrekte Entpflichtung von Elektrogeräten ist kein einfaches Thema und eine gesetzlich korrekte Entpflichtung erfordert viel Fachwissen.
Diesen komplexen und zeitaufwendigen Prozess vereinfachen wir für Sie und setzen so Ressourcen in Ihrem Unternehmen frei.