Elektrogroßgeräte
Unter Großgeräten versteht man Geräte, deren längste unbiegsame Kante größer oder gleich 50 cm ist.
Dazu zählen laut Elektroaltgeräte-VO Haushaltsgeräte; IT- und Telekommunikationsgeräte; Geräte der Unterhaltungselektronik; Leuchten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte; medizinische Geräte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; Ausgabeautomaten, sowie Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. Ausgenommen sind Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen und Photovoltaikmodule.
Der erste Schritt im Recyclingprozess ist hier die Schadstoffentfrachtung: Kabel und andere elektrische Komponenten werden entfernt, Kunststoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle werden abgetrennt. Anschließend werden sie weiteren Verarbeitungs- und Rückgewinnungsprozessen zugeführt.
Recyclingprozess
- Vorsortierung, Schadstoffentfrachtung
- Schreddern
- Trennung