EAG-VO-Novelle tritt rückwirkend mit 1. Juli 2014 in Kraft!

August 24th, 2014

Die neue EAG-VO nimmt nun auch den Versandhandel in die Pflicht!

Die EAG-VO-Novelle 2014 wurde mit 05.08.2014 veröffentlicht und tritt rückwirkend mit 1.7.2014 in Kraft. Die am 24. Juli 2012 veröffentlichte Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-RL, 2012/19/EU) wird mit der Novelle der Elektroaltgeräteverordnung umgesetzt.

Die neue EAG-VO nimmt nun auch den Versandhandel in die Pflicht! Fernabsatzhändler müssen künftig auch ihre an private Haushalte gelieferten EAGs melden und entpflichten! Dazu müssen sie in Österreich einen Bevollmächtigten ernennen, der für sie die Herstellerpflichten erfüllen muss. Dadurch soll letztlich die Finanzierung der per Internethandel in Verkehr gesetzten Geräte gewährleistet werden.

Ausländische Hersteller ohne eigene Niederlassung in Österreich können ab 1.7.2014 Ihre Entpflichtung in Österreich selbst übernehmen und somit ihre Importeure entlasten. Dazu müssen Sie ebenfalls einen Bevollmächtigten benennen, welcher für sie die inverkehrgesetzen Mengen meldet und entpflichtet.

Als neue Dienstleistung bietet ERP die Funktion des Bevollmächtigten an.  Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns:

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