FAQs

Die Antworten auf häufige Fragen zum Thema Compliance

Der § 18, Absatz 4 Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (nachfolgend ElektroG) besagt, dass Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte ab dem Zeitpunkt des Anbietens von Elektro- oder Elektronikgeräten die privaten Haushalte über Folgendes zu informieren haben:

  1. die Pflicht der Endnutzer nach § 10 Absatz 1,
  2. die Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien und Altakkumulatoren sowie für Lampen nach § 10 Absatz 1 Satz 2,
  3. die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2,
  4. die von ihnen geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten,
  5. die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen der personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und
  6. die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3.

Die Informationen sind den Elektro- und Elektronikgeräten in schriftlicher Form beizufügen. Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben jährlich Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 zu veröffentlichen.

Als Bevollmächtigter für eine Vielzahl von Herstellern kommen wir mit den nachfolgenden Angaben der Informationspflicht gemäß § 18, Absatz 4 ElektroG nach.

Berichts- und Informationspflichten für Hersteller

Berichts- und Meldepflichten nach § 18 ElektroG / § 18 BattG / Artikel 2 Gesetz Abfallrahmenrichtlinie

ElektroG/WEEE

Die quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) des ElektroG müssen von Herstellern veröffentlicht werden (Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – Änderung des ElektroG in Paragraph 18).

Das Gesetz zur Umsetzung der AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des ElektroG in § 18 vor.

Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben jährlich auf seiner Internetseite. Zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten nach § 18 ElektroG können die Hersteller auf diese Veröffentlichung Bezug nehmen. Die jeweils aktuellste Veröffentlichung befindet sich hier: BMU: Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (nachfolgend stiftung ear) veröffentlicht die jeweils für das Vorjahr ermittelten Werte aus der Jahres-Statistik-Mitteilung der Hersteller für Deutschland hier: stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung.

Jeder Hersteller hat der stiftung ear jährlich bis zum 30. April die im vorangegangenen Kalenderjahr bei den Erstbehandlungsanlagen zusammengefassten Mengen nach § 22 (3) ElektroG nach Gewicht zu melden. Zusätzlich hat jeder Hersteller jährlich bis zum 30. April folgende Mitteilungen zu machen:

  • die von ihm je Geräteart und Kategorie im Kalenderjahr zurückgenommenen Altgeräte, für die keine Garantie nach § 7 (1) Satz 1 ElektroG erforderlich ist,
  • die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Altgeräte,
  • die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr verwerteten Altgeräte,
  • die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr beseitigten Altgeräte und
  • die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr in Länder der Europäischen Union oder in Drittstaaten zur Behandlung ausgeführten Altgeräte.

Die Zusammenführung dieser Daten und Informationen übernehmen wir jährlich für unsere als Hersteller bei der stiftung ear registrierten Kunden oder für die Hersteller, für die wir als Bevollmächtigter im Sinne des ElektroG bei der stiftung ear registriert sind. Die an die stiftung ear übermittelten Daten für das aktuelle Jahr finden Sie hier:
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Liebe Besucherinnen, liebe Besucher unserer Internetseite!

Wir aktualisieren unsere Daten derzeit und veröffentlichen diese in Kürze.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 Ihr Team der European Recycling Platform (ERP) Deutschland GmbH

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Weitere Informationspflichten nach dem ElektroG gem. § 18

  1. Korrekte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“

Die durchgestrichene Mülltonne auf Elektroaltgeräten bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne, die gelbe Tonne oder den gelben Sack ist gesetzlich untersagt. Enthalten die Geräte Batterien, Akkumulatoren oder Lampen, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Gerätealtbatterien entsorgt werden.

  1. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen können Sie sich über die folgende Internetseite anzeigen lassen: https://e-schrott-entsorgen.org/

  1. Datenschutz

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.


Weitere Informationspflichten nach BattG

Endnutzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien getrennt von Hausmüll sachgerecht zu entsorgen. Dies können Sie am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf unseren Produkten und Verpackungen erkennen. Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung leisten Sie einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Batterien können wiederverwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.
Schadstoffhaltige Batterien bzw. die wiederaufladbaren Akkus können sind an den Buchstabenkombination Pb für Blei, Cd für Cadmium und Hg für Quecksilber unter der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen. Bei Lithium-Akkumulatoren oder -Batterien müssen zur Vermeidung von Bränden die Pole mit Klebstreifen abgeklebt werden.  Jeder Hersteller hat Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, Angaben beizufügen, welche den Endnutzer informieren über

  1. den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und
  2. deren oder dessen sichere Entnahme.

Angabe der WEEE Registrierungsnummer

Als Hersteller von Elektroprodukten mit eigenem Online-Shop sind Sie gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG verpflichtet, Ihre WEEE-Nummer stets einzeln und individuell auf den jeweiligen Produktdetailseiten zu platzieren, z.B. bei der Produktbeschreibung.

Die Pflicht zur Anführung der WEEE-Nummer gemäß § 6 Abs.3 ElektroG gilt unabhängig davon, ob sich das Angebot an Verbraucher oder Unternehmer richtet. Stellen Hersteller nach einem zustande gekommenen Kauf eine Rechnung aus, muss auch hier gemäß § 6 Abs. 3 die WEEE-Nummer angegeben werden.

Bei der Angabe auf Rechnungen empfiehlt sich die Platzierung zusammen mit der Herstelleranschrift. Die Stiftung EAR empfiehlt aus Transparenzgründen aber, die WEEE-Nummer zusätzlich überall dort anzuführen, wo auch die USt.-ID. erwähnt wird, d.h. beispielsweise allgemein auf dem Briefbogen, im Impressum einer Webseite, in der Signatur einer E-Mail, aber auch in Katalogen, Produktflyern und auf Messen.

WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) ist der Industriebegriff für Elektroaltgeräte, benannt nach der EU-Richtlinie, die seine Entsorgung regelt. Elektroaltgeräte sind der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Welt.

Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) sind alle Geräte mit einer Batterie oder einem Stecker. Auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden in den Vorschriften als Elektro- und Elektronikgeräte eingestuft. Alte Glühbirnen fallen nicht unter die Vorschriften. Wenn Elektrogeräte (EEE) zu Abfall werden, werden sie als „WEEE“ bezeichnet.

Die WEEE-Richtlinie wurde eingeführt, um die Menge an Elektroschrott (WEEE), der auf Mülldeponien landet, zu reduzieren. Die Richtlinie verlangt von den Herstellern elektronischer Geräte, für das Recycling dieser Geräte zu zahlen, wenn sie zu Abfall werden.

Die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich beim Elektroaltgeräteregister, der stiftung ear, anmelden und einen zugelassenen Entsorgungspartner wählen. Die stiftung ear weist den registrierten Unternehmen die Entsorgung von Altgerätebehältern zu. ERP Deutschland verfügt über ein deutschlandweites Netzwerk von Elektrogeräte-Entsorgern.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, wo Sie sie vor Ort entsorgen können. Bei sogenannten Wertstoffhöfen oder Recyclinghöfen können Sie kostenlos Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Haushalten abgeben. Sie können auch bis zu 3 Geräte bis je 25 cm Kantenlänge bei Elektronikgeschäften oder größeren Lebensmitteldiscountern, wenn diese zeitweilig Elektrogeräte verkaufen, abgeben. Ihr online-Händler muss Ihnen mitteilen, wo Sie in Ihrer Umgebung kostenlos Elektroaltgeräte zurückgeben können.

A PV system has several components, including groups of PV cells called ‘modules’ (also known as ‘panels’); at least one battery; a charge regulator or controller for a stand-alone system; an inverter for a utility-grid-connected system or when alternating current (AC) rather than direct current (DC) is required; wiring; and mounting hardware or a support framework.
As part of the WEEE Directive, PV module recycling is a legal obligation across Europe. Moreover, the transposition of the WEEE directive into the legislation of member states means that waste PV Module collection and recycling are now subject to producer responsibility.
  • PV Producers are defined as and include: manufacturers, distributors, resellers, importers and Internet or distance sellers of PV modules.
  • As a PV producer you are now legally responsible for financing and securing the collection and recycling of waste PV panels sold in EU Member States.
  • This also applies also to other devices that are part of PV plants/installations, such as inverters and energy storage devices (e.g. batteries and industrial accumulators).

Die nötigen Schritte für Hersteller und Vertreiber von Batterien jeglicher Art auf dem deutschen Markt ergeben sich aus dem Batteriegesetz, welches die nationale Umsetzung der europäischen Batterie-Rechtsgrundlagen darstellt.

Die wichtigsten Informationen und Verpflichtungen im folgenden zusammengefasst:

„Vertreiber“ ist, wer, unabhängig von der Vertriebsmethode, im Geltungsbereich dieses Gesetzes Batterien gewerbsmäßig für den Endnutzer anbietet.

„Hersteller“ ist jeder, der, unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerbsmäßig Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringt. Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern anbieten, die oder deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind, gelten dann selbst als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes.

§4 Registrierung der Hersteller

  1. Als Hersteller im Sinne des Gesetzes sind Sie ab dem 01.01.2022 verpflichtet, sich bei der stiftung ear (stiftung elektroaltgeräte-register) nach Marken          und Batteriearten zu registrieren.
  2. Dies gilt sowohl für Hersteller von Gerätebatterien als auch von Fahrzeug- und Industriebatterien.

§5 Rücknahmepflichten der Hersteller

  • Hersteller sind verpflichtet, die von den Vertreibern zurückgenommenen Altbatterien sowie die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfassten und die von den freiwilligen Rücknahmestellen zurückgenommenen Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, zu behandeln und zu verwerten.
  • Dies geschieht über die Beteiligung an einem Batterie-Rücknahmesystem, z.B. dem herstellereigenen Rücknahmsystem der DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, welche Teil der Landbell Group ist.

§8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industriebatterien

  • Die Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien sind verpflichtet, eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe der Altbatterien anzubieten

§9 Pflichten der Vertreiber

  • Es gilt die Verpflichtung zur Rücknahme von Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts.
  • Zudem ist jeder Vertreiber verpflichtet, seine zurückgenommenen Geräte-Altbatterien einem Rücknahmesystem zu überlassen

§15 Erfolgskontrolle

  • Jedes Rücknahmesystem hat dem Umweltbundesamt jährlich eine Dokumentation der Rücknahme und Verwertung vorzulegen.
  • Hieraus resultierend ist von Herstellerseite sowohl eine Planmenge der Inverkehrbringung als auch eine Meldung der tatsächlich auf den Markt eingeführten Mengen nötig.

§17 Kennzeichnung

  • Für Hersteller bestehen gewisse Kennzeichnungspflichten, die auf dem Produkt sichtbar sein müssen. Diese variieren je nach Art und Zusammensetzung der Batterie

§18 Hinweis- und Informationspflichten

  • Vertreiber haben ihre Kunden darauf hinzuweisen,
  1. dass Batterien nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden können,
  2. dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
  3. welche Bedeutung die auf die Batterie aufgebrachten Symbole zur Kennzeichnung haben
  • Für Hersteller gelten weiterführende Informationspflichten zu,
  1. Abfallvermeidungsmaßnahmen und über Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
  2. die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
  3. die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien, sowie
  4. die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit.

⇒ Sollten von Ihrer Seite Fragen zu den Verpflichtungen und der Umsetzung bestehen, helfen Ihnen selbstverständlich gerne unsere Experten von ERP-Recycling und Landbell weiter.

Was wir für Sie tun können:

Damit Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern können, übernehmen wir die komplexen Aufgaben des BattG für Sie.

Mit unserem erfahrenen operativen Team, unserem Netzwerk an qualifizierten Entsorgungspartnern sowie dem Batterierücknahmesystem der DS Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH übernehmen wir für Sie alle Aufgaben und Verpflichtungen, die im Rahmen des Gesetzes auf uns als Dienstleister übertragbar sind, und vereinfachen Ihnen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen soweit wie möglich.

Hierzu zählt unter anderem:

  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden
  • Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte-register (EAR)
  • Verwaltung Ihres EAR-Accounts
  • Abgabe Ihrer Mengenmeldungen (z.B. Jahresplanmenge, Jahresinverkehrbringungs-Meldung)
  • Beteiligung an unserem unternehmenseigenen Batterierücknahmesystem (DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH)
  • Beratung zu Compliance-Themen im Bereich Batterien
  • Individuelle Rücknahmekonzepte für Industriebatterien

Kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular auf dieser homepage oder unter +49 (0)241 9515 2000

Hier finden Sie einen Mustertext für die Kommunikation auf Ihrer Hersteller-/Verkäufer-Website oder in Ihrem Handbuch auf Deutsch.
(Sie müssen einen eigenen Satz hinzufügen, der angibt, ob und wie die Batterien vom Verbraucher aus dem Gerät entnommen werden können,  und den genauen Batterietyp angeben, der in Ihrem Produkt verwendet werden muss).

Muster:
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien getrennt von Hausmüll sachgerecht zu entsorgen. Dies können Sie am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf unseren Produkten und Verpackungen erkennen.
Hintergrund der getrennten Entsorgung ist, dass Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien wertvolle Rohstoffe wie Metalle (z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel), Kunststoffe und seltene Erden enthalten. Durch eine getrennte Entsorgung können diese Rohstoffe wiederverwertet (recycelt) werden. Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung leisten Sie einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.

  • Schadstoffhaltige Batterien bzw. die wiederaufladbaren Akkus können Sie an den Buchstabenkombination Pb für Blei, Cd für Cadmium und Hg für Quecksilber unter der durchgestrichenen Mülltonne erkennen.
  • Bei der unsachgemäßen Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus besteht eine enorme Brandgefahr. Immer wieder kommt es aufgrund von falsch entsorgten Batterien und Akkus zu verheerenden Bränden sowohl bei Verbrauchern, als auch bei den Entsorgern. Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus können sich im heimischen Abfalleimer, der Abfalltone, in den Entsorgungs-LKW oder in den Sortieranlagen entzünden. Dabei entstehen nicht nur große Sachschäden, sondern auch lebensgefährliche Situation, sowohl in den Haushalten, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungs- und Recyclingbranche.
  • Vor der Entsorgung und auch bei der Lagerung Ihrer Lithium-Ionen-Batterie oder -Akkus sollten Sie die Pole mit Isolierband (alternativ: Klebeband) abkleben, damit ein Kurzschluss ausgeschlossen ist.
  • Wenn der Lithium-Ionen-Akku nicht im Gerät verbaut ist, sollte der Akku einzeln an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden
  • Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen soweit möglich, indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder die aufladbaren Akkus bevorzugen.

Die kostenfreie Rückgabe ist wahlweise bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel möglich. Weitere Sammelstellen können Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erfragen; mehr und mehr Sammelstellen sind mit dem Sammelstellen-Logo gekennzeichnet.

Weitere Abgabestellen sind im Rückgabefinder für Elektroaltgeräte https://e-schrott-entsorgen.org/ gelistet.

Der Hersteller ist verpflichtet, Batterien vor dem erstmaligen Inverkehr­bringen gemäß mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen.
Details im offiziellen Text des Batteriegesetzes

Der Hersteller ist verpflichtet, Batterien, die mehr als 0,0005 Masse­prozent Queck­silber, mehr als 0,002 Masse­prozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masse­prozent Blei enthalten, vor dem erstmaligen Inverkehr­bringen mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) zu kenn­zeichnen, bei denen der Grenz­wert überschritten wird.

Der Nutzer muss informiert werden, wie er Batterien aus den Geräten entnimmt, und welcher Typ  und welches chemische System verwendet wird.

Die in Deutschland derzeit tätigen Batterierücknahmesysteme informieren zur sachgerechten Entsorgung von Altbatterien und alten Akkus. Antworten auf häufig gestellte Fragen, Newsletter und Pressematerialien erhalten Sie unter
https://www.batterie-zurueck.de/

See some of the different packaging recycling processes in our What happens to your waste guide.

Information about packaging markings and symbols can be found on the RecycleNow website.

We will trace the flows of packaging in and out of your company and assess the types of activities performed on the packaging. At every stage, we will look to understand what you do with the packaging.
ERP maintains an extensive database of packaging weights. The database is constantly updated and expanded through collection of weight data from suppliers and manual weighing. Our unique software solution then matches products against packaging weights from the database to calculate your obligation.
There are a number of reasons: outsourcing takes away the complex data collection and calculations process; it can be difficult to obtain packaging weights and assess which business activities are obligated; legislation can be hard to understand – we ensure your compliance with the packaging waste regulations in the UK and Ireland. All of this saves producers significant time and resources.