Unsere Leistungen für Hersteller und Händler gemäß ElektroG
Hier finden Sie unsere umfassenden Dienstleistungen mit Bezug auf die Hersteller- und Händlerpflichten aus dem ElektroG auf einen Blick:
- Registrierung und Meldewesen (Input-, Output-, Jahresmeldung) bei der stiftung elektro-altgeräte register® (ear).
- Altgeräterücknahme gemäß Abholkoordination der stiftung ear®, bundesweit inklusive fachgerechter und umweltverträglicher Verwertung in regelmäßig durch ERP auditierten Behandlungsanlagen.
- Übernahme der Bevollmächtigung i. S. d. § 8 ElektroG für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung.
- Angebot von insolvenzsicheren Garantien i. S. des § 7 ElektroG über unser eigenes Garantiesystem.
- Angebot der Händlerrücknahme i. S. d. § 17 ElektroG, insbesondere für Online-Händler.
- Wir bieten Ihnen zudem maßgeschneiderte Rücknahme- bzw. Entsorgungslösungen für B2B-Geräte oder Standortentsorgungen an.
- Deutschlandweit und in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen an.