Ihre Verpflichtungen
Das Batteriegesetz (BattG) sieht vor, dass Fahrzeug-, Industrie- und Gerätebatterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Grund hierfür ist einerseits, dass Batterien wichtige Rohstoffe wie beispielsweise Metalle enthalten, die recycelt und wiederverwertet werden können.
Darüber hinaus Batterien besondere Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder auch Cadmium enthalten, die gesundheitsschädigend für Menschen und Tiere und belastend für unsere Umwelt und Natur sind.
Aus diesem Grund verpflichtet das Batteriegesetz Hersteller von Gerätebatterien, sich einem flächendeckenden Batterierücknahmesystem anzuschließen und darüber die fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung und Verwertung von Altbatterien auf Kosten der Hersteller zu organisieren.
Weiterhin verpflichtet das Batteriegesetz öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Recyclingbetriebe für Elektroaltgeräte und Vertreiber von Gerätebatterien, diese kostenlos zu sammeln und einem Rücknahmesystem zur Verfügung zu stellen.
Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Batteriegesetz dadurch sicherstellen, dass sie den Vertreibern und Behandlungseinrichtungen für zurückgenommene bzw. dort anfallende Fahrzeug- und Industriealtbatterien und eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anbieten und die zurückgenommenen Altbatterien nach den Vorgaben des Batteriegesetze verwerten.