Bevollmächtigten-Service

Bevollmächtigten-Service

Wenn Sie als registrierungspflichtiger Hersteller keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen, der für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten als Hersteller in Deutschland verantwortlich ist und an Ihrer Stelle die notwendigen Registrierungen beantragt.

ERP Deutschland als Ihr Bevollmächtigter wird in Ihrem Namen mit der stiftung ear kommunizieren, die Verantwortung für die Meldungen übernehmen, die Registrierungskosten vorausbezahlen und überprüfen und Sie über Ihre WEEE-Pflichten informieren.

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