Insolvenzsichere Garantie

Warum brauche ich das?

Von Herstellern oder deren Bevollmächtigten, die Elektronik- bzw. Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen, verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der in Verkehr gebrachten Geräte. Dies gilt für Geräte, die vom Nutzen her für Privathaushalte verwendbar sind (B2C-Geräte im Sinne des Elektrogesetzes)
Ohne den Nachweis der sogenannten insolvenzsicheren Garantie erteilt die Behörde keine Produktregistrierungen.
Landbell bietet eine eigene, kostengünstige insolvenzsichere Kollektivgarantie gem. § 7 ElektroG an, die von der zuständigen Gemeinsamen Stelle stiftung ear® zugelassen wurde.

 

  • Vertrag über insolvenzsichere Garantie gem. § 7 ElektroG inkl.
  • Ausstellung einer Garantiebescheinigung
  • Meldung des Garantienachweises an ear®

 Ihre Vorteile:

  • jährlich kündbar
  • vollständige Garantieabdeckung für die gesamte mittlere Lebensdauer der Geräte (einmalige Prämienberechnung je Inverkehrbringungsjahr)
  • schnelle Reaktionszeiten
  • vollständig digitale Abwicklung

 

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