Neue Batterie-Kategorien ab 2026
Neue Batterie-Kategorien ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Hersteller in Österreich nach den fünf neuen Kategorien melden.
Folgende Batteriearten und chemische Zusammensetzungen sind ab dem 01.01.2026 zu melden:

- Gerätebatterien („portable batteries“) – Standardbatterien, die üblicherweise in Haushaltsgeräten, Elektronik usw. verwendet werden.
- Batterien für leichte Verkehrsmittel („LV‑Batterien“, z. B. E‑Bikes, E‑Scooter etc.)
- Starterbatterien („Starterbatterien“) – etwa für Fahrzeuge, Maschinen, für den Startvorgang etc.
- Industriebatterien – großformatige oder nicht‑mobile Batterien, z. B. in Industrieanlagen, stationären Speichersystemen.
- Elektrofahrzeugbatterien – Batterien, die für den Antrieb von Elektrofahrzeugen bestimmt sind.
AB Herbst 2025 erfolgt eine automatische Anpassung der Registrierungen im EDM (Elektronische Datenmanagement )System.
Kurzer Ausblick - Was erwartet uns außerdem in Zukunft?
- 08.2026: Verpflichtende Kennzeichnungsvorschriften
- 02.2027: QR-Code und digitaler Batteriepass verpflichtend
- 08.2027: Mindeststandards für die Leistung der Batterien
- 08.2031: Einführung von Rezyklat-Einsatzquoten
Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und beantworten gerne Ihre Fragen: sales-austria@erp-recycling.org.
News
November 24th, 2025
To-Do-Liste für den EPR-Jahresabschluss
News
Januar 30th, 2023
Recycling von Kunststoffverpackungen mittels chemischem Recycling