Neue Batterie-Kategorien ab 2026

November 24th, 2025

Neue Batterie-Kategorien ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Hersteller in Österreich nach den fünf neuen Kategorien melden.

Folgende Batteriearten und chemische Zusammensetzungen sind ab dem 01.01.2026 zu melden:

  1. Gerätebatterien („portable batteries“) – Standardbatterien, die üblicherweise in Haushaltsgeräten, Elektronik usw. verwendet werden.
  2. Batterien für leichte Verkehrsmittel („LV‑Batterien“, z. B. E‑Bikes, E‑Scooter etc.)
  3. Starterbatterien („Starterbatterien“) – etwa für Fahrzeuge, Maschinen, für den Startvorgang etc.
  4. Industriebatterien – großformatige oder nicht‑mobile Batterien, z. B. in Industrieanlagen, stationären Speichersystemen.
  5. Elektrofahrzeugbatterien – Batterien, die für den Antrieb von Elektrofahrzeugen bestimmt sind.

AB Herbst 2025 erfolgt eine automatische Anpassung der Registrierungen im EDM (Elektronische Datenmanagement )System.

Kurzer Ausblick - Was erwartet uns außerdem in Zukunft?

  • 08.2026: Verpflichtende Kennzeichnungsvorschriften
  • 02.2027: QR-Code und digitaler Batteriepass verpflichtend
  • 08.2027: Mindeststandards für die Leistung der Batterien
  • 08.2031: Einführung von Rezyklat-Einsatzquoten

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und beantworten gerne Ihre Fragen: sales-austria@erp-recycling.org.