Textilien
EPR‑Compliance für Textilien – jetzt fester Bestandteil moderner Herstellerverantwortung
Strategien für nachhaltige und zirkuläre Textilien verändern die Modebranche spürbar. Ein umfassender politischer Rahmen bringt eine ganze Reihe neuer Gesetze mit sich, die jede Phase des Produktlebenszyklus betreffen – vom Design und der Produktion über Wiederverwendung und Recycling bis hin zur Entsorgung am Lebensende.
Ein zentraler Baustein dabei ist die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Sie sorgt dafür, dass Modemarken und Hersteller Verantwortung für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte übernehmen. Doch EPR ist nur ein Teil des Gesamtbildes. Weitere, eng miteinander verknüpfte Regelungen – etwa die kommenden Anforderungen an Ökodesign und digitale Produktpässe – zeigen: Marken müssen Compliance und Produktentwicklung künftig ganzheitlich und zirkulär angehen.
Als Produzentenverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organisation, PRO) in Österreich entwickeln wir integrierte Lösungen, die Marken dabei unterstützen, diese neuen Anforderungen effizient und praxisnah umzusetzen.
Wir wissen, wie komplex dieser regulatorische Wandel ist – und welches Potenzial darin steckt.
Ihr verlässlicher Partner
Die European Recycling Platform bietet durch unsere globalen Marktpräsenz eine einzigartige, grenzüberschreitende Expertise im Bereich Textilrecycling und EPR‑Lösungen. Unsere aktive Mitarbeit in führenden Branchenverbänden – wie dem PRO Forum von Euratex – sowie weitere strategische Partnerschaften ermöglichen es uns, regulatorische Entwicklungen und Best Practices frühzeitig zu erkennen.
Dank unserer breiten geografischen Aufstellung und unseres tiefen Verständnisses der sich wandelnden Textilvorschriften liefern wir strategische Einblicke und praxisnahe Lösungen, mit denen unsere Partner neue Anforderungen sicher und souverän meistern können.
Eine Zusammenarbeit mit uns bedeutet, sich für einen starken Partner zu entscheiden, der sich gleichermaßen für Compliance und Nachhaltigkeit einsetzt.
Europa
Facts & Figures
EPR
Herstellerverantwortung für Textilien
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien ist weit mehr als eine weitere regulatorische Pflicht. Sie stellt eine strategische Chance dar, eine führende Rolle in der Nachhaltigkeitsbewegung einzunehmen und die Geschäftsmodelle von Textilherstellern zukunftssicher aufzustellen.
Sowohl der Konsum als auch die Produktion von Textilien haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, wodurch ein klarer Handlungsbedarf für entsprechende steuernde Maßnahmen entstanden ist. Mit der staatlichen Initiative wird ein ambitionierter EPR‑Rahmen eingeführt, der diese Herausforderungen gezielt adressiert.
Die aktualisierte Gesetzgebung rückt Hersteller ins Zentrum der Kreislaufwirtschaft und versetzt Unternehmen wie Ihres in die Lage, ökologische Herausforderungen in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln – indem Abfall neu gedacht, Stoffkreisläufe geschlossen und aktiv an einer nachhaltigeren Zukunft der Textilindustrie mitgewirkt wird.
Europaweit gestalten Hersteller bereits heute die Bewirtschaftung von Textilien grundlegend neu: von intelligenterem Design und bewussteren Materialentscheidungen bis hin zu modernen Sortier‑ und Recyclingsystemen. Dieser Wandel stellt nicht nur die Einhaltung der EPR‑Vorgaben sicher, sondern fördert zugleich Innovation und Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Verpflichtungen
Ihre Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Als Textilhersteller oder ‑händler mit Geschäftstätigkeit in Österreich – unabhängig davon, ob Sie an Unternehmen oder Endkunden (B2B/B2C) verkaufen oder über Online‑Plattformen vertreiben – sind Sie verpflichtet, bestimmte Anforderungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien zu erfüllen.
Bleiben Sie informiert mit unserer kompakten Übersicht über die maßgeblichen Verantwortlichkeiten, die sich aus der verpflichtenden EPR‑Regelung für Textilien ergeben.
Kosten für das Abfallmanagement
Organisation für Herstellerverantwortung (PRO)
Registrierung bei einer anerkannten PRO zur Erfüllung der EPR‑Vorgaben.
Datenerfassung- und -verfolgung
Verbraucherkommunikation
Hersteller Verpflichtungen
Wer ist von den EPR Verpflichtungen betroffen?
Die EPR-Textilverordnung gilt für:

Hersteller

Importeure

Versandhändler
Services
Wie unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der österreichischen Vorschriften?
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre Abläufe anpassen. Dabei entstehen folgende Herausforderungen:
- Hohe Komplexität der Compliance-Anforderungen
- Ressourcenintensive Prozesse
- Herausforderungen im Datenmanagement
Sie suchen nach einer umfassenden und leicht zugänglichen Informationsquelle zu Herstellerverantwortlichkeiten?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Unsere Global EPR Info Services halten Sie weltweit stets auf dem neuesten Stand und versorgen Sie mit allen relevanten Informationen zur regulatorischen Entwicklung und Nachverfolgung von EPR‑Vorgaben.
Unsere Lösungen für Ihre Verpflichtungen:
Registrierung im Rahmen der EPR
Verpflichtung als Unternehmen, das Textilprodukte in Österreich verkauft, importiert oder herstellt, sich bei einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) zu registrieren,
um Ihre EPR‑Verpflichtungen zu übertragen und zu erfüllen.
Reporting
Compliance Administration
Verbraucheraufklärung und ‑kommunikation
Bereitstellung von Informationen zu Entsorgungs‑ und Recyclingmöglichkeiten sowie
Förderung einer verantwortungsvollen Textilentsorgung durch gezielte Aufklärung der Verbraucher.
Kontinuierliches Monitoring und Compliance‑Audits
Bewertung der Wirksamkeit des Programms sowie kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der Geschäftsprozesse,
um die Einhaltung der neuen EPR‑Anforderungen sicherzustellen und die Nachhaltigkeitsziele konsequent zu unterstützen.
Textilien-Compliance leicht gemacht -mit der European Recycling Platform
ERP ermöglicht einen geschlossenen Kreislauf im Textilrecycling. Nachfolgend die Schritte des End‑of‑Life‑Managements für Textilien:
- Sammlung: Gebrauchte Textilien werden über zugelassene Sammelstellen erfasst. Dadurch werden sie von Deponien ferngehalten und einer verantwortungsvollen Weiterverarbeitung zugeführt.
- Sortierung: Die Textilien werden nach Materialart, Qualität und Zustand sortiert. Dieser Schritt ist entscheidend, um festzulegen, welche Textilien wiederverwendet, recycelt oder energetisch verwertet werden können.
- Wiederverwendung: Textilien in gutem Zustand werden für den Second‑Hand‑Einsatz aufbereitet. So wird die Lebensdauer der Produkte verlängert und die Kreislaufwirtschaft aktiv unterstützt.
- Recycling: Nicht wiederverwendbare Textilien werden zu Rohstoffen (z. B. Fasern, Dämmmaterialien) verarbeitet und für neue Produkte genutzt. ERP arbeitet hierfür mit zertifizierten Anlagen, die innovative Recyclingtechnologien einsetzen.
- Produktherstellung: Die recycelten Materialien fließen wieder in Produktionsprozesse ein und unterstützen eine nachhaltige Herstellung, während gleichzeitig der Bedarf an Primärrohstoffen reduziert wird.
- Verbraucher: Produkte mit Recyclinganteil gelangen erneut auf den Markt und schließen den Kreislauf, wodurch die Ressourceneffizienz nachhaltig gesteigert wird.
Dieser gesamte Prozess wird durch die EPR‑Gebühren von Textilherstellern und ‑händlern finanziert und stellt sicher, dass der Lebenszyklus von Textilien im Einklang mit den EPR‑Vorgaben steht.
Globale Expertise
Integrierte Lösungen
Individuelle Beratung
Die Zukunftsvision der EU‑Kommission bis 2030
Alle Textilprodukte, die auf dem EU‑Markt – einschließlich Österreich – in Verkehr gebracht werden, sollen:
- recycelbar sein
- reparierbar sein
- langlebig sein
- zu einem großen Anteil aus recycelten Fasern bestehen
- frei von gefährlichen Substanzen sein
- unter Achtung sozialer Rechte und des Umweltschutzes produziert werden

Zeitplan und zentrale Meilensteine
Bereiten Sie sich gezielt auf die kommenden Veränderungen vor, indem Sie Zeitpläne und Erwartungen in Europa klar verstehen:
- Juli 2023: Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (einschließlich Einführung der Textil‑EPR).
- 2025: Getrennte Sammlung von Textilien gilt als Basisanforderung gemäß Abfallrahmenrichtlinie; Beginn der Kostenabdeckung für bestehende nationale Systeme (ab 16. Oktober 2025).
- 1. Januar 2025: Kommunen sind verpflichtet, die getrennte Sammlung von Textilabfällen aus privaten Haushalten sicherzustellen.
- Oktober 2025: Veröffentlichung eines Entwurfs der Textil‑EPR‑ Verordnung auf der Website der zuständigen Behörde.
- 2027: Umsetzungsfrist für Transportanforderungen (17. Juni 2027); Einrichtung nationaler Register.
- 2028: Vollständige Implementierung der Textil‑EPR (17. April 2028); Pflichten für Online‑Plattformen treten in Kraft; Erster operativer Berichtszyklus beginnt.
- 2029: Einbeziehung von Kleinstunternehmen (17. April 2029)
- ab 2030: Überprüfung durch die EU‑Kommission (bis 31. Dezember 2029); Mögliche Vorschläge für neue Maßnahmen oder Zielvorgaben