Batterie-Hersteller aufgepasst

Änderungen von April 2025 bis Januar 2026 in Deutschland

Als Folge der EU-Batterieverordnung werden sich in den nächsten Monaten wichtige Änderungen für Batterie-Inverkehrbringer in Deutschland ergeben.

Bevollmächtigung

Der erste Schritt ist die Einführung der Bevollmächtigung. Ein Bevollmächtigter unterstützt den ausländischen Hersteller beim Umsetzen der spezifischen nationalen Regeln und teilt sich mit dem Hersteller bestimmte Verpflichtungen zur Sicherstellung der Sammlung und Informationspflichten.

Ausländische Hersteller mit bestehender Registrierung werden aktuell mit einer Frist bis 11. August 2025 aufgefordert, eine Niederlassung in Deutschland zu benennen oder sich mit einem Bevollmächtigten neu zu registrieren. Ein Muster dieser Anhörung ist hier beigefügt.

Die Grundlage dieser Verfahren ist die Batterie-Verordnung 2023/1542 .


Welche Fristen gibt es

Zunächst gelten Fristen bis Mitte August 2025, die auf diesem Schaubild dargestellt wird.

Zuordnung zu einer Organisation für Herstellerverantwortung

Ab dem 18. August 2025 bis spätestens bis 15. Januar 2026 muss allen aktiven Registrierungen bei der stiftung ear eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zugeordnet werden, welche dann die flächendeckende Rücknahme und Entsorgung der jeweiligen Altbatterien übernimmt. Bisher war die Verbindung zu einem Rücknahmesystem für Gerätebatterien notwendig, in Zukunft wird dies auch für die anderen Kategorien „Batterien für leichte Verkehrsmittel“, „Elektrofahrzeugbatterie“, „Industriebatterie“, und „Starterbatterie“ nötig sein.

Aus den bisherigen 3 Batterie-Arten werden nun die unten definierten fünf Batteriekategorien.

Chemische Zusammensetzung und Steuer-ID

Von August 2025 bis zum 15. Januar 2026 müssen alle Hersteller im EAR-Portal außerdem die chemische Zusammensetzung der Batterien und die Steuer-ID angeben, sowie im Fall von Industriebatterie-Registrierungen in die neuen Kategorien überführt werden. Zum 16. Januar 2026 werden alle Änderungen abgeschlossen sein, unvollständige Registrierungen werden dann gelöscht.

Was bietet Landbell Group

Landbell wird als Dienstleister & Rücknahmesystem seinen bestehenden Kunden und auch neuen Kunden einen Vertrag anbieten.

Das Rücknahmesystem wird ab 2025 als „Organisation für Herstellerverantwortung“ benannt.

Wir sind bereits jetzt der größte deutsche Anbieter von Bevollmächtigten-Leistungen für Elektrogeräte (WEEE) für ausländische Hersteller.

Welche Kosten entstehen

Mit Stand Anfang April 2025 sind die Kosten noch nicht bekannt.

Welche Informationen benötigen wir, um unsere Leistung anzubieten

  • Unternehmensdaten: Name und Rechtsform, Adresse, Geschäftsführer
  • Kontaktdaten: Ansprechpartner, E-Mail, Telefon
  • Steuer-ID zur korrekten Berechnung der Umsatzsteuer
  • Bisherige BattG-Registrierungsnummer (sie besteht aus DE+8 Ziffern)
  • Chemische Zusammensetzung der Batterien
  • Marke
  • Batterie-Kategorie: Alle Batterien gehören zu einer dieser fünf Kategorien:
    Gerätebatterien, Industriebatterien, LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien oder Starterbatterien

Definitionen nach EU-Batterieverordnung

Gerätebatterie: eine Batterie, die gekapselt ist, 5 kg oder weniger wiegt, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie, eine LV-Batterie oder eine Starterbatterie handelt;

Batterie für leichte Verkehrsmittel bzw. “LV-Batterie“: eine Batterie, die gekapselt ist, 25 kg oder weniger wiegt, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt ist, die ausschließlich von einem Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (43), und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie handelt;

Starterbatterie: eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist und die bei Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatzoder Backup-Zwecken eingesetzt werden kann;

Industriebatterie: eine Batterie, die speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist, die nach der Vorbereitung  zur Wiederverwendung oder der Vorbereitung zur Umnutzung für die industrielle Verwendung bestimmt ist, oder  jede andere Batterie, die mehr als 5 kg wiegt und weder eine LV-Batterie, eine Elektrofahrzeugbatterie noch eine Starterbatterie ist;

Elektrofahrzeugbatterien: eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgelegt ist und mehr als 25 kg wiegt, oder eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N oder O im Sinne der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt ist;

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