aktualisiert am: 22.01.2026

Batterie-Hersteller aufgepasst

Bevollmächtigung

Ein Bevollmächtigter unterstützt den ausländischen Hersteller beim Umsetzen der spezifischen nationalen Regeln und teilt sich mit dem Hersteller bestimmte Verpflichtungen zur Sicherstellung der Sammlung und Informationspflichten. Wir von der Landbell Group bieten diesen Bevollmächtigtenservice an.

Die Grundlage dieser Verfahren ist die Batterie-Verordnung 2023/1542 .

Zuordnung zu einer Organisation für Herstellerverantwortung

Seit 15. Januar 2026 muss allen aktiven Registrierungen bei der stiftung ear eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zugeordnet werden, welche dann die flächendeckende Rücknahme und Entsorgung der jeweiligen Altbatterien übernimmt. Bisher war die Verbindung zu einem Rücknahmesystem für Gerätebatterien notwendig, nun ist dies auch für die anderen Kategorien „Batterien für leichte Verkehrsmittel“, „Elektrofahrzeugbatterie“, „Industriebatterie“, und „Starterbatterie“ nötig.

Aus den bisherigen 3 Batterie-Arten wurden nun die unten definierten fünf Batteriekategorien.

Chemische Zusammensetzung und Steuer-ID

Seit 15.1.26 müssen alle Hersteller im EAR-Portal die chemische Zusammensetzung der Batterien und die Steuer-ID angeben.

Batterie-Mengen

Während der Registrierung muss die geplante Inverkehrbringungsmenge von Batterien in Deutschland in Tonnen angegeben werden. Landbell fragt diese im Rahmen des Registrierungsprozesses bei Ihnen an. Bereits zuvor registrierte Hersteller werden auch nach den bisher in Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen gefragt.

Hersteller mit Sitz in Deutschland

Wenn Sie bereits vor dem 15.1.26 eine Batterieregistrierung hatten, und diese nun nicht mehr gültig ist, fehlte die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) . Wir bieten diese Beteiligung an. Bitte füllen Sie bitte einfach das untenstehende Kontaktformular aus, damit wir Sie hierbei unterstützen können.

Was bietet Landbell Group

Landbell bietet als Dienstleister & Rücknahmesystem seinen bestehenden Kunden und auch neuen Kunden einen Vertrag für Gerätebatterien und für Industriebatterien an. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Das Rücknahmesystem wird ab August 2025 als „Organisation für Herstellerverantwortung“ benannt. Das Rücknahmesystem “OfH-Landbell” für Gerätebatterien ist seit Dezember 2025 von der stiftung ear  zugelassen. Seit Februar 2026 ist “OfH-Landbell” auch für die Kategorie “Industriebatterien” zugelassen.

Welche Kosten entstehen

Unsere Angebote für die Registrierung mit Bevollmächtigung (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) enthält die bereits bekannten Gebühren inklusive Registrierung einer Marke.
Unsere Angebote für die Registrierung von deutschen Unternehmen ist dementsprechend günstiger und Sie zahlen die Gebühren (Registrierungs- und Quartalsgebühren) direkt an die stiftung ear.

Welche Informationen benötigen wir, um unsere Leistung anzubieten

  • Unternehmensdaten: Name und Rechtsform, Adresse, Geschäftsführer
  • Kontaktdaten: Ansprechpartner, E-Mail, Telefon
  • Steuer-ID zur korrekten Berechnung der Umsatzsteuer
  • Bisherige BattG-Registrierungsnummer (sie besteht aus DE+8 Ziffern)
  • Chemische Zusammensetzung der Batterien
  • Marke (fest auf der Batterie oder dem zugehörigen Elektrogerät aufgebracht)
  • Batterie-Kategorie: Alle Batterien gehören zu einer dieser fünf Kategorien:
    Gerätebatterien, Industriebatterien, LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien oder Starterbatterien
  • Handelsregisterauszug
  • Jahres-Planmenge der Batterien in Kilogramm oder Tonnen

Für weitere Fragen zu diesem Thema schauen Sie bitte in unsere Übersicht:

Fragen zur Batterie-Bevollmächtigung

Definitionen nach EU-Batterieverordnung

Gerätebatterie: eine Batterie, die gekapselt ist, 5 kg oder weniger wiegt, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie, eine LV-Batterie oder eine Starterbatterie handelt;

Batterie für leichte Verkehrsmittel bzw. “LV-Batterie“: eine Batterie, die gekapselt ist, 25 kg oder weniger wiegt, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt ist, die ausschließlich von einem Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (43), und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie handelt;

Starterbatterie: eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist und die bei Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatzoder Backup-Zwecken eingesetzt werden kann;

Industriebatterie: eine Batterie, die speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist, die nach der Vorbereitung  zur Wiederverwendung oder der Vorbereitung zur Umnutzung für die industrielle Verwendung bestimmt ist, oder  jede andere Batterie, die mehr als 5 kg wiegt und weder eine LV-Batterie, eine Elektrofahrzeugbatterie noch eine Starterbatterie ist;

Elektrofahrzeugbatterien: eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgelegt ist und mehr als 25 kg wiegt, oder eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N oder O im Sinne der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt ist;

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