Neues Merkblatt zur PPWR: Erste Klarstellungen zur Umsetzung der PPWR in Österreich
Mit einem neuen Merkblatt liefert das österreichische Klimaschutzministerium erstmals konkrete Orientierung zu den Übergangsregeln der EU‑Verpackungsverordnung (PPWR).
Worum es geht: Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken. Obwohl die Verordnung seit Februar 2025 in Kraft ist, werden erste Vorgaben erst ab dem 12. August 2026 verbindlich.
Was jetzt gilt: Viele bestehende nationale Regelungen in Österreich – insbesondere im Abfallwirtschaftsgesetz und in der Verpackungsverordnung – bleiben vorerst bestehen, sofern sie mit der PPWR vereinbar sind. Gleichzeitig sind noch zahlreiche Detailregelungen auf EU-Ebene offen und werden schrittweise konkretisiert.
Wichtige Neuerungen ab August 2026:
- PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen
- strengere Anforderungen an die Konformitätsbewertung
- verpflichtende EU-Konformitätserklärung inkl. technischer Dokumentation
- zusätzliche Prüf- und Sorgfaltspflichten für Importeure und Vertreiber
Weitere Klarstellungen: Das Merkblatt präzisiert u. a. den Herstellerbegriff, die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die weitere участие an Sammel- und Verwertungssystemen. Auch bestehende Modelle wie die freiwillige Vorlizenzierung bleiben vorerst möglich.
Was außerdem kommt:
- neue EU-weite Mindestanforderungen für Mehrweg- und Wiederbefüllungssysteme ab 2026
- Verpflichtung für Gastronomie und Take-away, ab Februar 2027 die Nutzung eigener Behälter zu ermöglichen
Das Merkblatt bietet eine erste verlässliche Orientierung – ersetzt aber keine weitere Vorbereitung. Viele Details folgen noch auf EU-Ebene.
Das vollständige Merkblatt finden Sie hier: Merkblatt PPWR in Österreich Juni 2026
Für weitere Fragen unterstützen wir Sie gerne, z. B. im Rahmen unseres PPWR-Workshops.
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